Ambulante Psychotherapie – Wie funktioniert das eigentlich?

- 3. Dezember 2020

 

„Geh doch mal zu einem Therapeuten“

 

Vielleicht haben Sie sich das selbst schon einmal gedacht, vielleicht hat Ihnen das ein/e Freund:in gesagt oder auch ein/e Ärztin:Arzt. Aber wie funktioniert das  eigentlich, so eine Psychotherapie? Und wie kommt man an einen Therapieplatz?

Finden einer/eines passenden Psychotherapeut:in für die ambulante Therapie 

Es beginnt es damit, dass Sie in Ihrer Umgebung nach Psychotherapiepraxen suchen (mögliche Quellen und Suchverzeichnisse sind am Ende des Blogbeitrags zu finden). Diese arbeiten nach unterschiedlichen Verfahren – aktuell werden vier davon anerkannt und sind damit über die gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell abrechenbar: 

  • (Kognitive) Verhaltenstherapie

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

  • Analytische Psychotherapie

  • Systemische Therapie

Wenn Sie Praxen in Ihrer Nähe gefunden haben, geht es ans Telefonieren. Da es in Deutschland Wartezeiten von oftmals 3-6 Monaten auf einen Psychotherapieplatz gibt, ist es sinnvoll, sich früh um einen Platz zu bemühen und am besten mehrere Praxen anzurufen. Seit der Einführung von Sprechstundenterminen ist aber zumindest der Erstkontakt häufig zeitnah möglich. Insbesondere Bosch BKK und AOK Baden-Württemberg bieten bei Teilnahme an dem Facharztvertrag die Möglichkeit, dass Ihnen zeitnah ein Platz bei teilnehmenden Psychotherapeut:innen zugesichert wird. 

 

Erste Termine und Beantragung

Als erstes benötigen Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Zum ersten Termin bringen Sie bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Diese psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht Ihnen einen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten Versorgung. Hier soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.

Im Anschluss erfolgt in den meisten Fällen die sogenannte „Probatorik“, die Probesitzungen umfasst, in denen eine ausführliche Diagnostik durchgeführt wird und Sie gemeinsam mit der/dem Therapeut:in klären, welche Ziele Sie durch die Psychotherapie erreichen möchten.

Dann bespricht die/der Therapeut:in in der Regel mit Ihnen die Beantragung von erforderlichen Stunden sowie die notwendigen Formulare für die Krankenkasse. Anträge für Kurzzeittherapie (12h) werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen von den Krankenkassen bewilligt und es kann bei Bedarf später ein weiterer Antrag um Verlängerung gestellt werden. Privatpatient:innen sollten am besten direkt mit ihrer Krankenkasse abklären, ob diese die Behandlung übernehmen wird. Patient:innen, die an dem Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg oder der Bosch BKK teilnehmen, erhalten ggf. auch direkt ohne Beantragung und Wartezeiten ihre Behandlung. Gleiches gilt für Therapeut:innen, die von der Beantragungspflicht befreit sind. 

Auf was für Fragen muss ich mich einstellen?

Viele Patient:innen machen sich – verständlicherweise! – vor dem Erstgespräch Gedanken darüber, was sie der/dem Therapeut:in erzählen wollen oder was sie/er möglicherweise fragen wird. Immerhin wird Ihnen da eine fremde Person gegenübersitzen und Sie kommen mit sehr persönlichen, belastenden Problemen dorthin. Es ist nicht einfach, sich auf so eine neue und herausfordernde Situation einzulassen, aber es lohnt sich offen und aktiv die Chance zu nutzen!

In den ersten Sitzungen wird Ihr/e Therapeut:in Sie viel zu Ihren Beschwerden befragen, wie diese sich in Ihrem Alltag äußern und seit wann Sie bestehen. Häufig werden auch Fragen zu Ihrer Lebensgeschichte und den wichtigen Menschen in Ihrem Leben gestellt. Gegebenenfalls werden Sie nach Vorbehandlungen gefragt und nach eigenen Strategien , mit Ihren Beschwerden umzugehen. Außerdem wird Ihr/e Therapeut:in Sie fragen, was sich durch die Psychotherapie verändern soll und welche Ziele Sie erreichen möchten. Dies sind nur einige der möglichen Themen und Fragen – Psychotherapie ist etwas sehr Individuelles, ganz auf Sie und Ihr Problem ausgerichtetes. Dabei müssen Sie natürlich nichts erzählen, was sie nicht erzählen möchten und dürfen jederzeit sagen, wenn Sie über ein Thema (noch) nicht sprechen möchten. Therapeut:innen unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht und dürfen persönliche Informationen über Patient:innen nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergeben.

Und das wichtigste zum Schluss:

Psychotherapie ist ein anerkanntes Verfahren mit vielfach nachgewiesener Wirksamkeit für verschiedenste psychische Problembereiche. Der Schritt lohnt sich

-


 

 

Das könnte Sie auch interessieren: